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   BGH, 06.05.1975 - 1 StR 143/75   

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https://dejure.org/1975,8311
BGH, 06.05.1975 - 1 StR 143/75 (https://dejure.org/1975,8311)
BGH, Entscheidung vom 06.05.1975 - 1 StR 143/75 (https://dejure.org/1975,8311)
BGH, Entscheidung vom 06. Mai 1975 - 1 StR 143/75 (https://dejure.org/1975,8311)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Charakterisierung eines Antrages als Beweisantrag - Entscheidung über Maßregeln der Besserung und Sicherung nach dem zum Zeitpunkt der Entscheidung geltenden Gesetz - Anzuwendendes Recht bezüglich der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Maßgeblichkeit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 20.06.1985 - 1 StR 256/85

    Ablehnung eines Antrages auf Aussetzung der Vollstreckung - Bewertung einer

    Das Landgericht hätte daher prüfen müssen, ob in einer vom Gebrechlichkeitspfleger verfügten Anstaltseinweisung des Beschuldigten ein besonderer Umstand im Sinne des § 67 b StGB liegt, der die Aussetzung der nach § 63 Abs. 1 StGB angeordneten Unterbringung rechtfertigen könnte (vgl. Horstkotte in LK 10. Aufl. § 67 b Rdn. 69; Horn in SK 3. Aufl. § 67 b Rdn. 4; s.a. BGH, Urteil vom 6. Mai 1975 - 1 StR 143/75; Urteil vom 20. Mai 1980 - 5 StR 254/80).

    Eine Aussetzung wäre hierbei zu verantworten, wenn damit zu rechnen wäre, daß die vom Beschuldigten ausgehende Gefahr durch die vom Pfleger weiterhin verfügte Anstaltseinweisung abgewendet oder so abgeschwächt wäre, daß zunächst ein Verzicht auf den Vollzug der Maßregel gewagt werden könnte (vgl. BGH, Urteil vom 6. Mai 1975 - 1 StR 143/75 bei Dallinger MDR 1975, 724; Urteil vom 3. November 1977 - 1 StR 417/77 bei Holtz MDR 1977, 279, 280).

  • BGH, 26.02.1981 - 4 StR 30/81

    Zulässigkeit der Aussetzung der Vollstreckung der angeordneten Maßregel zur

    Dabei sind Art und Schwere der zu erwartenden Straftaten von erheblicher Bedeutung (BGH, Urteile vom 6. Mai 1975 - 1 StR 143/75 - bei Dallinger MDR 1975, 724 und vom 13. Oktober 1976 - 3 StR 316/76 - Dreher/Tröndle, StGB, 40. Aufl., § 67 b Rdn. 3).

    Bei Paranoiakranken ist zudem wegen ihrer Uneinsichtigkeit und der Unkorrigierbarkeit ihrer Wahnideen in besonderem Maße mit einer Wiederholungsgefahr zu rechnen (vgl. auch BGH, Urteil vom 6. Mai 1975 - 1 StR 143/75).

  • BGH, 20.06.1985 - 1 StR 256/83
    Das Landgericht hätte daher prüfen müssen, ob in einer vom Gebrechlichkeitspfleger verfügten Anstaltseinweisung des Beschuldigten ein besonderer Umstand im Sinne des § 67 b StGB liegt, der die Aussetzung der nach § 63 Abs. 1 StGB angeordneten Unterbringung rechtfertigen könnte (vgl. Horstkotte in LK 10. Aufl. § 67 b Rdn. 69; Horn in SK 3. Aufl. § 67 b Rdn. 4; s.a. BGH, Urteil vom 6. Mai 1975 - 1 StR 143/75; Urteil vom 20. Mai 1980 - 5 StR 254/80).

    Eine Aussetzung wäre hierbei zu verantworten, wenn damit zu rechnen wäre, daß die vom Beschuldigten ausgehende Gefahr durch die vom Pfleger weiterhin verfügte Anstaltseinweisung abgewendet oder so abgeschwächt wäre, daß zunächst ein Verzicht auf den Vollzug der Maßregel gewagt werden könnte (vgl. BGH, Urteil vom 6. Mai 1975 - 1 StR 143/75 bei Dallinger MDR 1975, 724; Urteil vom 3. November 1977 - 1 StR 417/77 bei Holtz MDR 1977, 279, 280).

  • BGH, 16.03.1993 - 1 StR 888/92

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Begangene Taten im Zustand

    Besonderheiten im Sinne dieser Vorschrift sind Gegebenheiten in der Tat oder in der Person des Täters, die zu dem Schluß führen, die von ihm ausgehende Gefahr könne so herabgemindert werden, daß es angebracht erscheint, den Verzicht auf den Vollzug der Maßregel zu wagen (BGH, Urt. vom 6. Mai 1975 - 1 StR 143/75 - bei Dallinger MDR 1975, 724; BGHR StGB § 67 b Gesamtwürdigung 1).
  • BGH, 11.06.1987 - 4 StR 227/87

    Voraussetzungen für die Aussetzung der Vollstreckung einer Unterbringung in einem

    Entscheidend ist, ob Gegebenheiten in der Tat oder in der Person des Täters vorhanden sind, die zu dem Schluß führen, die von ihm ausgehende Gefahr könne so herabgemindert werden, daß es angebracht erscheint, den Verzicht auf den Vollzug der Maßregel zu wagen (BGH, Urteil vom 6. Mai 1975 - 1 StR 143/75, bei Dallinger MDR 1975, 724).
  • BGH, 13.10.1976 - 3 StR 316/76

    Aussetzung der Vollstreckung der Maßregel der Unterbringung des Beschuldigten zur

    Besonderheiten im Sinne dieser Vorschrift sind Gegebenheiten in der Tat oder der Person des Täters, die zu dem Schluß führen, daß die von ihm ausgehende Gefahr so herabgemindert werden kann, daß es angebracht erscheint, den Verzicht auf den Vollzug der Maßregel zu wagen (BGH, Urteil vom 6. Mai 1975 - 1 StR 143/75 - bei Dallinger MDR 1975, 724).
  • BGH, 14.10.1975 - 1 StR 586/75

    Strafbarkeit wegen vorsätzlicher Brandstiftung in zwei Fällen und wegen

    Für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ist nichts abweichendes bestimmt (BGH, Urteil vom 6. Mai 1975 - 1 StR 143/75).
  • BGH, 15.11.1984 - 4 StR 651/84

    Zulässigkeit der Ablehnung der Aussetzung der Vollstreckung der Unterbringung zur

    Entscheidend ist, ob Gegebenheiten in der Tat oder in der Person des Täters vorhanden sind, die zu dem Schluß führen, daß die von ihm ausgehende Gefahr so herabgemindert werden kann, daß es angebracht erscheint, den Verzicht auf den Vollzug der Maßregel zu wagen (BGH, Urteil vom 6. Mai 1975 - 1 StR 143/75, bei Dallinger MDR 1975, 724).
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